Liebe Mitglieder und Interessenten,
im Moment gilt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 17.08.2021 in der ab dem 10.11.2021 gültigen Fassung. Für das Betreten des Vereinsheim gilt die 3 G-Regel. Der Zugang zum Vereinsheim für den Trainings- und Spielbetrieb ist nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich.
Bleibt gesund.